Befunde und Zusammenhänge im Überblick

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Wohnen muss bezahlbar sein und bleiben.

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Die Entwicklung am Mietmarkt ist vielerorts dramatisch.

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Gestiegene Anforderungen treiben Kosten und Preise zusätzlich.

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Bezahlbarkeit braucht verantwortungsvolle Eigentümer:innen.

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Anreizmodelle müssen sich an Bewirtschaftungsmodellen und Investitionszyklen orientieren.

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Genossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen liefern schon heute wichtige Beiträge für bezahlbares Wohnen.

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Die Mehrzahl der Wohnungen ist in privatem Eigentum.

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Durch steuerliche Anreize die Bezahlbarkeit des Wohnens sichern.

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Bei Genossenschaften funktioniert die steuerliche Preisdämpfung schon längst.

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Gemeinwohlwohnungen eröffnen steuerliche Anreize auch für die größte Gruppe: Die kleinen privaten Vermieter:innen!

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Gemeinwohlorientierte Vermietung senkt die öffentlichen Aufwendungen zur Wohnungsunterstützung und wirkt insgesamt preisdämpfend für den lokalen Wohnungsmarkt.

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Die Gemeinwohlwohnung ergänzt den aktuellen Instrumentenkasten für mehr Bezahlbarkeit breitenwirksam und nachhaltig.

„Wir sollten stärker einfordern, dass Eigentum verpflichtet und wir sollten steuerlich würdigen, wenn Wohnungseigentümer:innen sozial orientiert vermieten.“

Dieter Reiter, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München

„Bezahlbarer Wohnraum ist eine zentrale gesellschaftliche Verantwortung der Kommunen, der Wohnungswirtschaft und der privaten Vermieter:innen. Die Gemeinwohlwohnung kann hierfür ein wichtiges Instrument sein, das wir gerne unterstützen.“  

Stefan Anspach, Vorstand Montag Stiftung Urbane Räume

„Wenn man Wohnungen vermietet, muss die Wirtschaftlichkeit gegeben sein. Auf der anderen Seite sehe ich mich als Vermieter auch in einer gesellschaftlichen Verantwortung. Das Konzept balanciert beide Anliegen gut aus“  

Ralph Giebel, Privatvermieter

Es sollen folgende Merkmale für die Gemeinwohlwohnungen gelten:

  • Mietverzicht: Miete unter ortsüblicher Vergleichsmiete – differenziert nach energetischem Status
  • Wohnberechtigung: für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein
  • Dauerhafte Bindungswirkung: für jeweils mindestens zehn Jahre mit automatischer Verlängerung
  • Steuerliche Besserstellung: bei der Ertragssteuerung für die entsprechenden Wohneinheiten

Von der Einführung der Gemeinwohlwohnung erwarten wir folgende Effekte:

  • Sicherung von Bezahlbarkeit im Bestand und dämpfende Wirkung auf die allgemeine Mietentwicklung
  • Zusätzliche Bindungswirkungen bei breiteren Anbieterkreisen und auch jenseits der bestehenden Förderlogiken
  • Weniger Spaltung des Wohnungsmarkts in hoch- und niedrigpreisige Angebote
  • Steuerliche Anreize adressieren effektiv die größte Anbietergruppe am Wohnungsmarktkann nach unserer Überzeugung schlank und unkompliziert abgewickelt werden.

Unser Konzept der Gemeinwohlwohnung:

  • richtet sich explizit an den Bestand – also den Bereich des Wohnungsmarkts, wo am ehesten so etwas wie Bezahlbarkeit zu finden ist
  • bietet einen wirksamen Anreiz auch für natürliche Personen an
  • adressiert systematisch die größte Vermietergruppe, die privaten (Klein-)Vermieter:innen
  • erfordert eine eher übersichtliche steuergesetzliche Anpassung
  • ist so konzipiert, dass es im Falle ausbleibender Resonanz keinerlei finanziellen Schaden bewirkt
  • kann nach unserer Überzeugung schlank und unkompliziert abgewickelt werden